Was ist der iSFP – und warum ist er so wichtig?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein durch die BAFA gefördertes Beratungsdokument, das Eigentümern von Wohn- und Nichtwohngebäuden einen maßgeschneiderten Stufenplan zur energetischen Sanierung liefert. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind – und wie sich diese optimal mit Förderprogrammen kombinieren lassen.

Was den iSFP so wertvoll macht: Wer im späteren Verlauf Einzelmaßnahmen umsetzt, die im iSFP dokumentiert sind, erhält einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die jeweilige BAFA-Förderung (BEG EM). Damit lohnt sich die Erstellung des iSFP nicht nur als Orientierungshilfe, sondern unmittelbar finanziell.

Wichtig zu wissen

Der iSFP wird von einem zugelassenen Energieberater erstellt – der Berater selbst ist förderfähig. Die Erstellung kostet je nach Gebäudegröße und Aufwand zwischen 1.500 und 2.500 €, wovon die BAFA bis zu 80 % übernimmt.

Was hat sich 2025 konkret geändert?

1. Erhöhte Fördersätze für die Beratung selbst

Der Zuschuss für die Energieberatung Wohngebäude wurde angepasst. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss nun bis zu 1.300 €, für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten bis zu 1.700 €. Die Förderquote bleibt bei 80 % der förderfähigen Beratungskosten.

2. Strengere Qualitätsanforderungen an den Bericht

Das BAFA hat die inhaltlichen Mindestanforderungen an den iSFP verschärft. Der Bericht muss nun detailliertere Angaben zum Ist-Zustand des Gebäudes enthalten – insbesondere zur Gebäudehülle, zur Anlagentechnik und zum Nutzerverhalten. Außerdem wird eine konkretere Maßnahmenpriorisierung erwartet, die auch wirtschaftliche Kennzahlen (z. B. Amortisationszeiten) ausweist.

3. Stärkere Verknüpfung mit der BEG

Der iSFP wird jetzt noch enger mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verzahnt. Eigentümer, die nach einem gültigen iSFP handeln, können den iSFP-Bonus bei nahezu allen BEG-EM-Maßnahmen geltend machen – von der Dämmung über Fenster bis zur Wärmepumpe. Der Bonus ist nicht mehr auf bestimmte Maßnahmenpakete beschränkt.

4. Digitale Einreichung verpflichtend

Seit Anfang 2025 erfolgt die Antragstellung für die Energieberatungsförderung vollständig digital über das Energie-Effizienz-Experten-Portal (EEE-Portal). Papieranträge werden nicht mehr akzeptiert. Für Eigentümer ändert sich im Alltag wenig – der Energieberater übernimmt die Einreichung – aber die Bearbeitungszeiten haben sich dadurch verkürzt.

Gebäudetyp Max. Zuschuss Förderquote iSFP-Bonus (BEG EM)
Ein-/Zweifamilienhaus1.300 €80 %+5 Prozentpunkte
Wohngebäude ab 3 WE1.700 €80 %+5 Prozentpunkte
Nichtwohngebäudeindividuell80 %+5 Prozentpunkte

Wer kann den iSFP beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland, die älter als zehn Jahre sind. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können einen iSFP für das Gesamtgebäude beauftragen und fördern lassen – was besonders bei Mehrfamilienhäusern sinnvoll ist, da hier größere Einsparpotenziale bestehen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Bereich der Energieberatung tätig sind, sowie Gebäude im öffentlichen Eigentum (für diese gibt es separate Programme).

Wie läuft die Beantragung konkret ab?

  1. Energieberater beauftragen: Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) eingetragen sein – das ist Voraussetzung für die Förderung.
  2. Beratung durchführen: Der Berater besichtigt das Gebäude und erstellt den iSFP auf Basis einer vollständigen Aufnahme.
  3. Antrag einreichen: Der Berater stellt den Förderantrag im EEE-Portal, bevor die Beratung abgeschlossen ist.
  4. Bericht übergeben: Nach Fertigstellung wird der Bericht dem Eigentümer übergeben und bei der BAFA eingereicht.
  5. Auszahlung: Nach Prüfung durch die BAFA erfolgt die Auszahlung direkt an den Eigentümer – in der Regel innerhalb von 6–8 Wochen.
Praxistipp

Starten Sie den iSFP-Prozess bevor Sie konkrete Sanierungsmaßnahmen beauftragen. Der iSFP-Bonus bei der BEG EM gilt nur, wenn der Fahrplan zum Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung bereits vorliegt und gültig ist.

Lohnt sich der iSFP auch ohne geplante Sofortmaßnahmen?

Ja – und das aus mehreren Gründen. Erstens schafft der iSFP Planungssicherheit: Eigentümer wissen, welche Maßnahmen langfristig sinnvoll sind und können Investitionen gezielt strecken. Zweitens ist der iSFP fünf Jahre gültig, sodass der Bonus auch bei späteren Maßnahmen noch greift. Drittens steigt durch den iSFP die Verhandlungsposition gegenüber Handwerkern, weil klare technische Spezifikationen vorliegen.

Nicht zuletzt kann ein iSFP beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes ein echtes Argument sein – er dokumentiert den energetischen Zustand und zeigt Investoren oder Käufern, was noch zu tun ist.


Fazit

Der iSFP 2025 ist attraktiver denn je: höhere Zuschüsse, ein breit anwendbarer 5-Prozentpunkte-Bonus bei Folgemassnahmen und eine engere Verzahnung mit der BEG machen ihn zum wichtigsten Einstiegsdokument für jede energetische Sanierung. Wer ein Gebäude besitzt, das älter als zehn Jahre ist, sollte die Erstellung eines iSFP ernsthaft in Betracht ziehen – unabhängig davon, ob bereits konkrete Maßnahmen geplant sind.

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