Zwei Einschnitte in kurzer Zeit
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt oder plant, erlebt gerade einen fundamentalen Kurswechsel in der deutschen Energiepolitik. Mit dem Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025 wurde die erste Kürzung wirksam: Neue Anlagen ab 7 kWp erhalten seither keine Vergütung mehr für Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Wer zu viel Strom ins Netz einspeist, wenn ohnehin schon Überkapazitäten herrschen, bekommt für genau diese Stunden nichts.
Das ist unangenehm – aber erst der Anfang einer größeren Debatte. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat im Herbst 2025 angekündigt, die Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 vollständig abschaffen zu wollen. Ein entsprechender Arbeitsentwurf für eine EEG-Reform ist in Vorbereitung.
Wer vor dem 25. Februar 2025 ans Netz gegangen ist, behält seinen Vergütungsanspruch für 20 Jahre unverändert. Das Solarspitzengesetz und eine mögliche EEG-Reform treffen ausschließlich neue Anlagen.
Was hat sich konkret geändert?
Nullvergütung bei negativen Börsenstrompreisen
Seit Februar 2025 gilt: Sobald der Day-Ahead-Börsenpreis an der EPEX Spot unter null fällt, erhalten Betreiber von Anlagen ab 7 kWp für diese Stunden keine Einspeisevergütung. In den Sommer-Mittagsstunden passiert das heute bereits regelmäßig. Die betroffenen Stunden summieren sich je nach Jahr auf 100–300 Stunden und können die Jahresertrag-Rechnung merklich verschieben.
Kleinanlagen unter 7 kWp sind ausgenommen – eine bewusste Entscheidung, um Balkonkraftwerke und kleine Hausdachanlagen nicht zu benachteiligen.
Geplanter Wegfall ab 2027
Das Bundeswirtschaftsministerium begründet den geplanten Schritt damit, dass PV-Anlagen heute ohne staatliche Förderung wirtschaftlich betrieben werden könnten. Die Kosten für Module und Wechselrichter sind in den letzten zehn Jahren um über 80 % gesunken. Technisch ist das Argument nicht falsch – aber es vernachlässigt, dass Eigenverbrauch und Wirtschaftlichkeit stark von der Anlagengröße, dem Nutzungsprofil und der lokalen Netzinfrastruktur abhängen.
| Zeitraum | Regelung | Betroffene Anlagen |
|---|---|---|
| Vor Feb. 2025 | Vergütung für 20 Jahre gesichert | Alle Bestandsanlagen |
| Ab Feb. 2025 | Nullvergütung bei negativem Börsenpreis | Neuanlagen ≥ 7 kWp |
| Ab 2027 (geplant) | Wegfall der Einspeisevergütung | Neuanlagen (alle Größen) |
Was bedeutet das in der Praxis?
Für Anlagen, die heute geplant werden, ändert sich der wirtschaftliche Rahmen: Die Einspeisevergütung war bisher ein stabiler Pfeiler der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Ohne sie rückt der Eigenverbrauch noch stärker in den Vordergrund. Wer möglichst viel selbst verbraucht – durch Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher – ist weniger abhängig vom Einspeiseerlös.
Gleichzeitig wächst die Attraktivität von dynamischen Stromtarifen: Wer seinen Überschussstrom in Stunden mit positivem Börsenpreis einspeist und in negativen Stunden die Einspeisung durch einen Speicher oder Nulleinspeisungsregler drosselt, kann das Risiko weitgehend neutralisieren.
Reaktion der Branche
Die Solar- und Handwerksbranche reagiert mit scharfer Kritik. Verbände warnen vor einem Einbruch der Nachfrage und sprechen von einer existenziellen Bedrohung für zehntausende Arbeitsplätze. Ob der Gesetzentwurf in der geplanten Form kommt, ist politisch noch offen.
Fazit: Jetzt bauen oder warten?
Wer heute eine PV-Anlage baut, sichert sich für 20 Jahre die aktuellen Vergütungssätze – und umgeht damit das Risiko eines vollständigen Wegfalls. Die Investitionsrechnung ist bei typischen Eigenverbrauchsprofilen schon heute auch ohne Einspeisevergütung positiv, aber mit ihr deutlich besser. Warten bedeutet Unsicherheit.
Unabhängig von der politischen Entwicklung gilt: Eine gut geplante Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil ist auch im neuen Umfeld wirtschaftlich sinnvoll – besonders in Kombination mit Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher.
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